Solarpaket: Bundesregierung regelt Netzanschlussverfahren neu
- Redaktion
- 7. Mai 2024
Solarpaket: Bundesregierung regelt Netzanschlussverfahren neu
Bereits im Sommer 2023 hat die Bundesregierung das sogenannte Solarpaket angekündigt. Das Gesetzespaket ist für die Regierungsparteien „ein zentraler Schritt, die ambitionierten PV-Ausbauziele bis 2030 zu erreichen“. Passiert ist danach aber lange Zeit… gar nichts. Erst Ende April haben sich SPD, Grüne und FDP endlich auf die Inhalte zum Solarpaket geeinigt und einige wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, beispielsweise um den Ausbau von Gewerbeanlagen voranzutreiben. Doch es bleiben auch Fragen offen – wie beim Netzanschlussverfahren.
Mieterstromprojekte vereinfachen
Zu viel Bürokratie war lange Zeit der größte Hemmschuh bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten. Das ändert sich jetzt. Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Verteilung und Nutzung von Solarenergie in Mietverhältnissen zu verbessern und für Mieter und Vermieter attraktiver zu machen.
Für die Betreiber von Photovoltaikanlagen wird beispielsweise das Verfahren zur Anmeldung und Registrierung von Mieterstromprojekten vereinfacht. Dies betrifft insbesondere die Registrierung in der Datenbank der Bundesnetzagentur.
Mieter können ab sofort einfacher direkt von der auf dem Gebäude installierten Solaranlage mit Energie versorgt werden, ohne dass der Strom erst ins allgemeine Netz eingespeist werden muss. Dies soll den Anreiz für Vermieter erhöhen, in Mieterstromprojekte zu investieren und die erzeugte Energie direkt an die Mieter zu verkaufen.
Darüber hinaus wird der Zugang zu Mieterstrom durch das Gesetz auch wirtschaftlich attraktiver. Dazu gehören unter anderem verbesserte Konditionen bei der Einspeisevergütung, wodurch die Rentabilität der Projekte steigt.
Neue Impulse bei Freiflächenanlagen
Die Bundesregierung will den Ausbau großer Solarparks weiter vorantreiben, indem beispielsweise größere Freiflächenanlagen bis zu einer Leistung von 50 Megawatt (MW) gefördert werden. Bislang lag die Grenze der förderfähigen Anlagen bei maximal 20 MW.
Zudem soll die Nutzung von versiegelten Flächen wie Parkplätzen und landwirtschaftlichen Flächen sowie Mooren für Solaranlagen gefördert werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von Solarenergie, ohne dass ungenutzte Flächen beansprucht werden.
Mehr PV-Anlagen auf Gewerbe- und Industriedächern
Die Zahl der Gewerbeanlagen steigt zwar aktuell, doch der Zubau auf Gewerbe- und Industriedächern muss weiter vorangehen, wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen will. Dafür hat die Bundesregierung jetzt die Weichen gestellt. Bei Solaranlagen mit einer Leistung ab 40 Kilowatt (kW) wird die Einspeisevergütung ab sofort um 1,5 ct/kWh angehoben aufgrund gestiegener Bau- und Kapitalkosten.
Die Bundesregierung weicht darüber hinaus die Direktvermarktungspflicht bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW auf. Zukünftig können Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200 kW ihre Überschussmengen ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten ins Stromnetz einspeisen.
Des Weiteren verändert die Bundesregierung das Netzanschlussverfahren. Zukünftig ist ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich. Unterhalb dieser Schwellen wird ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichen.
Die Ampel hat zudem mit dem Solarpaket nach eigenen Aussagen „die gesetzliche Grundlage für die erforderliche Datenbank für Einheitenzertfikate geschaffen. Damit werden Regelungen zu Vereinfachungen bei den erforderlichen Anlagenzertifikaten ergänzt.“
Netzanschlussverfahren: „Wir brauchen Klarheit“
CarbonFreed-Gründer Marko Ibsch begrüßt, dass die Regierungsparteien den Weg für eine digitale Datenbank freigemacht haben: „Wir brauchen im Netzanschlussverfahren mehr Standardisierung und mehr Digitalisierung, von daher ist die Maßnahme der Ampel ein Schritt in die richtige Richtung.“
Wie das Netzanschlussverfahren bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 500 kW im Detail ausgestaltet ist, steht laut Marko leider noch den Sternen: „Wie wird das Verfahren bei Anlagen bis 500 kW konkret aussehen? Welche Übergangsfristen gelten? Diese und viele weitere Fragen muss die Bundesregierung schnell beantworten. Wir brauchen dringend Klarheit, damit sich alle Marktteilnehmer möglichst schnell auf die neuen Gegebenheiten einstellen können. “