Interview mit CarbonFreed-Gründer Marko Ibsch zur Umsetzung der NELEV Novelle und Änderung der Leistungsgrenze für die Anlagenzertifizierung

Solaranlagen im Praxistest: Die Konformitätserklärung

Solaranlagen im Praxistest: Die Konformitätserklärung

Der Ausbau der Solarenergie stellt einen zentralen Schritt der Energiewende dar. Bevor die Photovoltaikanlagen jedoch an das Stromnetz angeschlossen werden können, werden einige Dokumente benötigt – unter anderem die Konformitätserklärung.

Was ist die Konformitätserklärung Solaranlage?

Der Vorgang der Anlagenzertifizierung Photovoltaik schließt mit der Erstellung der Konformitätserklärung. Sie stellt die finale Erlaubnis dafür da, dass die Solaranlage in Betrieb genommen werden darf. Im Regelfall muss sie im Zeitraum von einem Jahr bei dem Netzbetreiber eingereicht werden.

Welche Informationen enthält die Konformitätserklärung Photovoltaikanlage?

Anlagen, deren Leistung mehr als 1MW beträgt und die ab April 2011 in Betrieb genommen werden, sind verpflichtet, die konforme Arbeitsweise gemäß den Normen nachzuweisen. Zu Beginn wird hierfür im Rahmen der Photovoltaik-Zertifizierung zunächst das Anlagenzertifikat angefertigt, welches die theoretische Einhaltung der Netzanforderungen bestätigt. Um einen direkten Bezug zur tatsächlichen, vollständig aufgebauten Photovoltaik-Anlage herzustellen, müssen in einem zweiten Schritt jegliche Details des Anlagenzertifikats in einer Konformitätserklärung verifiziert werden. Hierbei liegt der Fokus auf der Gewährleistung der korrekten Steuerung von Wirk- und Blindleistung sowie auf der Umsetzung der Konfigurationen aller Schutzmechanismen auf den Ebenen der Mittel- und Niederspannung.
Kurz gesagt: Die Konformitätserklärung bestätigt die Realisierung der Angaben aus dem Anlagenzertifikat im praktischen Einsatz.

Mehr Informationen zu dem inhaltlichen Aufbau der Konformitätserklärung findest du hier.

Was muss bei der Erstellung beachtet werden?

Für die Erstellung der Konformitätserklärung sind folgende Dokumente und VDE AR N 4110 Formulare erforderlich:

  • Anlagenzertifikat samt Evaluierungsbericht
  • Einheitenzertifikat
  • Umfassende Inbetriebsetzungserklärung
  • Falls nötig, Messberichte

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Konformitätserklärungen müssen entsprechend der VDE-Anwendungsregel in jedem Fall von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden. Dabei kannst du auf unsere Unterstützung bauen. Wir entlasten die Zertifizierungsstellen und beschleunigen den Prozess der Anlagenzertifizierung – damit deine Anlage schneller in Betrieb genommen werden kann.

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Wir unterstützen dich im Prozess des Netzanschlussverfahrens nach VDE-AR-N 4110. Ob Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente oder Beantwortung von Fachfragen – wir sind der kompetente Partner an deiner Seite.

In unseren Service fällt neben der Anfertigung von Anlagenzertifikaten nach der VDE 4110 Zertifizierung und Inbetriebsetzungserklärungen auch die Ausstellung von Konformitätserklärungen. Wir übernehmen das für dich, damit du dich in aller Ruhe auf dein Hauptgeschäft fokussieren kannst. Dabei unterstützt uns unsere KI-Software gridcert, die in Rekordzeit durch die Anlagenzertifizierung leitet.

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